DSGVO – 10 Tipps für Vereine
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat einen Ratgeber für Vereine herausgebracht. Mit den zehn wichtigsten Hinweisen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) möchte die Datenschutzaufsicht Vereinsvorständen wichtige Tipps im Umgang mit der DSGVO geben.
Die Hinweise im Überblick
Erstellen Sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO. Ein Beispiel finden sie hier. Erheben, speichern und verarbeiten Sie personenbezogene Daten nur, wenn Sie eine Rechtsgrundlage hierfür haben. Bei Vereinen dürfte der Vertrag über die Mitgliedschaft in Verbindung mit der Vereinssatzung in den meisten Fällen als Rechtsgrundlagemehr lesen ...