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WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR JOHNSON&JOHNSON GEIMPFTE

 

FKV Pressemitteilung vom 19.01.2022

 

 

Neue Corona-Regeln sind unbedingt zu beachten

 

In einer kurzfristigen angesetzten Videokonferenz des Friesischen Klootschießerverbandes, des Landesverbandes der Klootschießer und Boßler Ostfrieslands und des Klootschießerlandesverbandes Oldenburg wurde am vergangenen Mittwochabend das Thema Corona und die damit einhergehenden Verordnungen des Landes Niedersachsen besprochen.

 

Hintergrund der Videokonferenz waren zahlreiche Anfragen in  Bezug auf die Veränderungen des Impfstatus von Friesensportlern, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) versorgt wurden.

 

Weiterhin gilt: Alle Sportler und Sportlerinnen MÜSSEN vollständig geimpft oder genesen sein. 



Als vollständig geimpft gelten:

 

  • Alle Sportler und Sportlerinnen die insgesamt zwei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Covid-19- Impfstoff erhalten haben.
  • Alle Sportler und Sportlerinnen, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) versorgt wurden, gelten nach den neuen Bestimmungen des Landes Niedersachsen nur dann als vollständig geimpft, wenn nach der Erstimpfung mindestens eine Auffrischungsimpfung stattgefunden hat.

 

Als genesen gelten:

  • Alle Sportler und Sportlerinnen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

 

Die Boßel-Landesverbände und der Friesische Klootschießerverband weisen darauf hin, dass den neuen, seit dem 15. Januar 2022 geltenden Bestimmungen unbedingt Folge zu leisten sind. Diese besagen, dass Freiluftsport weiterhin unter der bekannten 2G-Regelung durchgeführt werden kann, wenn den Sportlern und Sportlerinnen mindestens 10 qm Fläche zur Ausübung der sportlichen Betätigung individuell zur Verfügung stehen.

 

In diesem Zusammenhang möchte der FKV auch darauf hinweisen, dass bei der in Kürze anstehenden Championstour-Veranstaltung in Pfalzdorf aufgrund entsprechender Verordnungen der Landkreises Aurich zwingend FFP2-Masken-Pficht besteht!

 

Für weitere Informationen verwies der FKV auf die jeweiligen Internetseiten des FKV und der Landesverbände.

 


 

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Kategorie: Presse, geschrieben am 21.01.2022 von KLVO