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BOßELSAISON UNTER 2G

 

Pressemitteilung des FKV vom 26.11.21, fkv-online.de

mailPressemitteilung

mailErgänzende Hinweise zur Durchführung des Spielbetriebs

 

In einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz wurde vom erweiterten FKV-Vorstand beschlossen, die laufende Boßelspielsaison unter Beachtung der jeweils geltenden Corona-Regeln fortzusetzen. Auf eine Spielpause wurde bewusst verzichtet.
Für das kommende Spielwochenende sei deshalb für den reinen Spielbetrieb die 3G-Regel zu beachten.


Sportlerinnen und Sportler müssten also nachweislich entweder genesen, geimpft oder gültig negativ getestet sein. Die Testung könne auch unter Aufsicht des jeweiligen Mannschaftsführers vor der Abfahrt zum Wettkampf erfolgen. In jedem Fall sei aber der jeweilige Status schriftlich zu dokumentieren. Dies stelle weitere Herausforderungen an die Vereine, darüber sei man sich bewusst. Die Landesverbände und der Friesische Klootschießerverband waren sich jedoch einig, dass eine Unterbrechung die schlechtere Entscheidung darstelle. Gerade das Boßeln sei als kontaktloser Sport im Freien nicht besonders ansteckungsgefährdend. Unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln sei die Fortsetzung vertretbar. Es solle daher der Spielbetrieb weiter aufrechterhalten werden.


Man gehe aber davon aus, dass ab der kommenden Woche die 2G-Regel anzuwenden sei. Dann sei eine Teilnahme nur mit negativem Test nicht mehr zulässig. Teilnehmen könnten dann nur noch genesene oder geimpfte Sportlerinnen und Sportler. Für den Fall, dass Mannschaften aufgrund von Coronafällen oder angeordneter Quarantäne nicht  antreten könnten, gebe es Regelungen zur Nachholung der Wettkämpfe.
Besonders der Spielbetrieb in den Jugendklassen sei wichtig. Zumal dieser nicht von den Einschränkungen der 3G/2G-Regeln erfasst sei. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren seien von den 3G/2G-Regelungen der Coronaverordnung in Bezug auf die Nutzung von Außensportanlagen ausgenommen. Für die Betreuerinnen und Betreuer gelten dagegen die Regelungen sehr wohl. Der FKV und Landesverbände empfahlen aber, auf die Nutzung von Vereinshäusern zu verzichten. Hier gelten bereits teilweise 2G+-Regelungen und die Ansteckungsgefahr sei deutlich höher als im Freien. Die Landesverbände und der Friesische Klootschießerverband appellierten abschließend, dass alle Sportlerinnen und Sportler sich an die geltenden Corona-Regeln halten mögen. „Jede Sportlerin und jeder Sportler hat die Pflicht sich selbst und andere zu schützen!“ so der FKV-Vorsitzende Helfried Goetz.


Für weitere Informationen verwies der FKV auf die jeweiligen Internetseiten des FKV und der Landesverbände.

 

 

 

 

Ergänzende Hinweise zur Durchführung des Spielbetriebs:

 

Die zum 24. November 2021 in Kraft getretene Corona-Verordnung des Landes  Niedersachsen sieht ein Warnstufen-System vor und enthält Beschränkungen für die Sportausübung im Freien und in der Halle, die auch auf den Friesensport Anwendung finden. Aktuell gilt landesweit die Warnstufe 1! (siehe Schautafel oben).


Innerhalb der Warnstufe 1 findet die 3G-Regel für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Freien Anwendung. Die 3G-Regel gilt auch hier für Zuschauer im Freien. In  geschlossenen Räumen von Sportanlagen (inklusive Duschen, Umkleiden, Vereinsgastronomie) ist bei der Warnstufe 1 die 2G-Regel zu erfüllen.
Die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte können abweichende strengere Maßnahmen durch deren Allgemeinverfügung erlassen, die dann vor Ort zu befolgen sind. Insofern gilt es solche regionalen Verfügungen stets im Auge zu behalten. In allen Fällen ist darauf zu achten, dass die Hygieneregeln gemäß Hygienekonzept strikt eingehalten werden.


Was gilt für die vorgeschriebenen Testungen bei 3G?

Ungeimpfte oder noch nicht vollständig geimpfte Friesensportler müssen zwingend einen negativen Coronatest beibringen. Der Test muss innerhalb von 24 Stunden vor dem Wettkampf durchgeführt worden sein. Hierbei kann es sich um einen PCR-Test, einen PoC-Antigen-Test oder einen zugelassenen Selbsttest handeln. Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Die entsprechenden Nachweise werden beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt. Empfohlen wird, dort einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch zu nehmen. Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch kann ein Antigen-Test auf der Arbeitsstätte unter Aufsicht durchgeführt werden, den der Arbeitgeber bescheinigen muss.
Aber auch eine vom Boßelerverein durchgeführte Testung – unter Aufsicht einer vom Verein beauftragten Person (z.B. Vorstand, Mannschaftsführer, Corona-Beauftragter) – ist zulässig. Diese Regelung gilt ausdrücklich NICHT für Jugendliche bis 18 Jahre bzw. für Personen, die auf ärztlicher Anweisung nicht geimpft werden dürfen!
Kann ein Werfer den geforderten Nachweis nicht erbringen oder weigert sich, dies zu tun, ist er vom Wettkampfbetrieb auszuschließen.


Impf-, Genesenen- und Testnachweis:
Jeder Mannschaftsführer ist dafür verantwortlich, dem Gegner vor Wettkampfbeginn eine gegengezeichnete Liste auszuhändigen, die den tagesaktuellen Status (Geimpft, Genesen, Getestet) der anwesenden Werfer belegt.


Müssen die Kontaktdaten erfasst werden?
Die Kontaktdatenerfassung ist lediglich bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern verpflichtend. Wir empfehlen aber immer eine Kontaktdatenerfassung vorzunehmen.


Zusammenkunft nach Wettkämpfen
Die Wettkämpfe werden ab sofort auf der Strecke beendet. Die Mannschaftführer unterschreiben und tauschen die Spielberichte unmittelbar nach Wettkampfende aus. Auf eine Zusammenkunft in Vereinsgastronomien, auch wenn es sich dabei um eine nicht vom Verein betriebene Einrichtungen handelt, soll nach Möglichkeit verzichtet werden.


Jugendspielbetrieb:
Da Jugendliche bis 18 Jahre von der 3G Regelung laut der aktuellen Coronaverordnung ausgenommen sind, wird der Jugendspielbetrieb im Rahmen der geltenden Hygienebestimmungen fortgesetzt.

Auch bei Umsetzung der Warnstufe 2 wird der Spielbetrieb unter den in der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen festgelegten Bestimmungen (2G) fortgesetzt. Ungeimpfte Friesensportler können dann am Spielbetrieb nicht mehr teilnehmen.


Was passiert, wenn eine Mannschaft nicht antreten kann?
Kann eine Mannschaft aufgrund dokumentierbarer Corona-Positiv- oder Quarantänefälle nicht antreten, wird der Wettkampf nachgeholt. (Blaues Buch, Fach 6a, Absatz 18) Kann eine Mannschaft aufgrund zu hoher Anzahl Ungeimpfter bei Warnstufe 2 (2G) nicht antreten, oder Werfer*Innen weigern sich aus persönlichen Gründen unter den jetzt geltenden Bestimmungen den Friesensport auszuüben, greift das bekannte Regelwerk. (Blaues Buch, Fach 6a, Absatz 20)

 


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Kategorie: Boßeln - Ligenbetrieb, geschrieben am 27.11.2021 von KLVO