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Einladung zu den Landesmannschaftsmeisterschaften
am 27. und 28. April 2019 im Kreisverband Butjading in Seefeld

 

Liebe Aktive, liebe Gäste!

 

Zu den Landesmannschaftsmeisterschaften im Kreisverband Butjadingen laden wir hiermit herzlich ein und freuen uns auf Eure Beteiligung! Wir hoffen auf eine schöne und erfolgreiche sportliche Großveranstaltung, für die nachfolgende Punkte zu beachten sind:

  1. Die Strecken sind:

Siehe Anlage „Plan Seefeld“

  1. Start- und Wendepunkte für die o. a. Strecken werden durch Schilder kenntlich gemacht.
  2. Die Meldungen erfolgen vom Mannschaftsführer (mit Pässen+ Werfern) an der Strecke.
  3. Meldezeit ist 30 Minuten vor der Startzeit an den jeweiligen Strecken.
  4. Die Vorabmeldungen der Kreise für die Planung sind bis spätestens 23.04.2019 per Email an Kuhlmann-rastederberg@t-online.de zu senden.
  5. Die Siegerehrungen finden im DGH in 26937 Seefeld; Hauptstraße 41 zeitnah nach den jeweiligen Begegnungen statt und sind Bestandteil des Wettkampfes.

 

Mit sportlichen Grüßen

Kuhlmann,    Heike + Erich

Klootschießerlandesverband Oldenburg e.V.

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Durchführungsbestimmungen für die Landesmannschaftsmeisterschaften im Straßenboßeln
Es wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die männliche Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend.


1. Die Leitung der Veranstaltung obliegt dem Boßelobmann und / oder der Frauenwartin des KLVO.

2. Startberechtigt sind der Titelverteidiger und je ein Kreismeister pro meldenden Kreisverband.

3. Die Kontrolle der jeweiligen Gruppen-/Mannschaftsbegegnung unterliegt den gegenseitig eingesetzten Schiedsrichtern, deren Anordnung Folge zu leisten ist.

4. Die Belehrung der Schiedsrichter und Bahnweiser erfolgt am Start.

5. Meldungen haben 30 Minuten vor der Startzeit im Meldebüro bzw. gem. Einladung zu erfolgen.

6. Ist eine Mannschaft nicht pünktlich gemeldet, so wird sie vom Wettkampf ausgeschlossen. Das gleiche gilt, wenn die gemeldete Mannschaft nicht pünktlich am Start ist.

7. Die Wurfgeräte müssen nach den FKV - Wettkampfbestimmungen Fach 6.a.
Punkt 10. zugelassen sein. Die Messung erfolgt ausschließlich mit vom FKV e.V. zur Verfügung gestellten Messlehren.

8. Nicht zugelassene Kugeln werden am Start eingezogen und nach Beendigung der jeweiligen Altersklasse wieder ausgehändigt.

9. Für Wurfgeräte und Boßelsucher ist jede Gruppe/Mannschaft selbst zuständig.

10. Unstimmigkeiten im Wettkampfverlauf sind auf der Rückseite der Durchgangskarte zu vermerken. Der Wettkampf ist auf jeden Fall zu Ende zu führen. Nach Beendigung des Wettkampfes ist die Durchgangskarte vom Schiedsrichter und Gruppen- bzw. Mannschaftsführer zu unterschreiben. >> Mit der Unterschrift auf der Durchgangskarte ist das Ergebnis anerkannt.

11. Über eventuelle Einsprüche, welche bis spätestens ½ Stunde nach Wettkampfende schriftlich oder mündlich zur Niederschrift ein zureichen sind, entscheidet das eingesetzte Schiedsgericht.

12. Die Siegerehrungen finden in den Örtlichkeiten laut Einladung statt.
Ansonsten gelten die FKV - und KLVO - Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln.
Erst der Straßenverkehr dann der Boßelsport!

 

Spohle, den 23. März 2009

Arbeitsauschuss Klootschießen und Boßeln

 

Kopie des Meldebogens_2019

 

LMM_Durchfuehrungsbestimmungen

 

Plan KLVO-Stollhamm 2019

Kategorie: Boßeln - KLVO-Mannschaftsmeisterschaften, geschrieben am 10.04.2019 von Gyde Riesner