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NEUE VERORDNUNG: ZUSATZINFORMATIONEN ZUR EM-QUALIFIKATION EISENKUGEL AM 30.01.2022

 

FKV Pressemitteilung vom 02.02.2022

 

 

Liebe Friesensportler,

 

die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 25. Januar 2022 macht es erforderlich, dass wir die Bedingungen für die Ausscheidungswerfen angepasst werden müssen.
 

Danach ist die 2-G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt.
 

Nach der Pressemitteilung des OVG vom 25.01.2022  (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de) und den Auskünften der beteiligten Landkreise Aurich und Ammerland bedeutet das für die Qualifikationswerfen – bis auf Weiteres – das Folgende:
 

Nicht geimpfte Werfer/-innen und nur einmal mit dem Impfstoff Johnson & Johnson (Janssen) geimpfte Werfer/-innen dürfen unter 3 G, d. h. mit aktuellem Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) an den Qualifikationswerfen teilnehmen.


Für diese Werfer gelten aber auch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des § 7a Abs. 1 Corona-VO, so dass diese Werfer gemeinsam mit Personen aus ihrem eigenen Haushalt und 2 Personen aus einem anderen Haushalt Sport machen dürfen, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht einzurechnen sind.
 

Wir wollen selbstverständlich allen Werfer/-innen die Möglichkeit bieten, an den Qualifikationswerfen teilzunehmen.
 

Nach Rücksprache mit den beteiligten Landkreisen muss gewährleistet sein, dass die allgemeinen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, andernfalls müssten die Qualifikationswerfen weiterhin unter 2-G-Regelung durchgeführt werden. Deshalb müssen nicht geimpfte Werfer/-innen und nur einmal mit dem Impfstoff Johnson & Johnson (Janssen) geimpfte Werfer/-innen getrennt von den übrigen (geimpften/genesenen) Teilnehmern starten! Auf Anfrage werden die entsprechenden Startzeiten den infrage kommenden Werfer/-innen zur Verfügung gestellt.
 

Die Werfer/-innen, die nicht geimpft sind oder nur einmal mit dem Impfstoff J&J (Janssen) geimpft wurden, wenden sich in Bezug auf ihre Startzeiten bitte telefonisch an:
 

- für die männlichen Klassen: Erich Kuhlmann (0172/4508982),

- für die weiblichen Klassen: Inka Eilts (0163/1825317).
 

Auf der Grundlage der Rechtsprechung und den geltenden FKV-Wettkampfbestimmungen und damit überhaupt ein Qualifikationswerfen im zeitlichen Rahmen organisiert und durchgeführt werden kann, gilt für alle anderen Beteiligten, d. h. für die Betreuer und Schreiber und für das Organisationsteam, weiterhin die 2-G-Regelung (geimpft oder genesen oder mit Ausnahmegenehmigung – ohne Test).

 

Die entsprechenden Nachweise werden vor dem Wettkampfstart durch die Wettkampforganisation des FKV überprüft.

 

Der Vorstand Friesischer Klootschießerverband e.V.


 

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Kategorie: Presse, geschrieben am 28.01.2022 von KLVO