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NEUE VERORDNUNG: 3G-Regelung für Freiluftsport

 

FKV Pressemitteilung vom 02.02.2022

 

 

Boßelwettbewerbe unter 3G-Regelung wieder möglich

Wie die Niedersächsische Landesregierung in ihrer überarbeiteten Corona-Verordnung vom 02. Februar 2022 bekannt gibt, gilt für Freiluft-Sportarten unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort die sogenannte 3G-Regelung. Da Boßeln ein kontaktfreier Freiluftsport ist, können hier die gleichen Bestimmungen wie für den Individualsport angewendet werden.

Die Boßel-Landesverbände und der Friesische Klootschießerverband weisen darauf hin, dass dieser, seit dem 02. Februar 2022 geltenden Bestimmung, in Verbindung mit den bestehenden Hygienekonzepten der Vereine, unbedingt Folge zu leisten ist. Die Verordnung besagt, dass Freiluftsport (Individualsport, kontaktfreier Sport) unter der bekannten 3G-Regelung (Geimpft; Genesen; Getestet) durchgeführt werden kann, wenn gewährleistet ist, dass die Sportler und Sportlerinnen den geforderten Mindestanstand von 1,5 m bei der Ausübung der sportlichen Betätigung individuell einhalten können.

 

Die entsprechenden Nachweise (Impfpass, Genesenenbescheinigung, negativer Corona-Testbescheid - nicht älter als 24 Stunden) sind von den Sportlern und Sportlerinnen mitzuführen. Als gültiger Testnachweis gilt neben den Testzertifikaten der örtlichen Testzentren auch ein Selbsttest, der unter den Augen des vom Verein bestimmten Corona-Beauftragten oder vom Arbeitgeber durchgeführt und entsprechend dokumentiert wurde.

 

Für weitere Informationen verwies der FKV auf die jeweiligen Internetseiten des FKV und der Landesverbände.

 

 


 

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Kategorie: Presse, geschrieben am 03.02.2022 von KLVO